Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
ComDAG / Andreas Garn
Forstweg 13 • 23714 Bad Malente


1. Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.
2. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit ComDAG / Andreas Garn.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Lieferbedingungen
Wir liefern / veröffentlichen kostenfrei per Downloadmöglichkeit.
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.
Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Kreditkarte über PayPal
Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Lastschrift via PayPal
Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Rechnung via PayPal
Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie 
hier.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Bei gebrauchten Waren gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
8. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie 
hier finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.
 

 



Dauer der Lizenzvergabe bei Lizenzprodukten
Die bestellten Lizenzen werden i.d.R. innerhalb 24 Stunden
nach der Bestellung und bestätigten Zahlung per Mail übermittelt.

Sie haben die Möglichkeit die Software vor dem Kauf zu testen.

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 28 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen.
Sofern Sie NovaBACKUP innerhalb der letzten 30 Tage gekauft haben und eine Rückerstattung für die Software beantragen möchten, füllen Sie bitte das Rückgabe Formular aus.
Bitte machen Sie vollständige Angaben zu Namen, Adresse, Telefonnummer sowie Rechnungsnummer.



Alle Preise und Angebote sind nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit und sind Endpreise.

Alle Bestellungen werden nur über PayPal abgerechnet
Es gelten die im Shopsystem angegebenen Endpreise.
Eine Bestellung / Lieferung auf offener Rechnung ist nicht mehr möglich.


Datenschutzerklärung für die Auftragsdaten-Verarbeitung
 
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einhaltung der Datenschutzregelungen durch  ComDAG / Andreas Garn.
Die Auftragsdatenverarbeitung geschieht im Rahmen des Software-Lizenz-Kaufvertrages zwischen den Parteien.
 
§ 2 Grundsätze
1) ComDAG / Andreas Garn ist verpflichtet, die Vertraulichkeit von Daten des Auftraggebers zu wahren. Sie ist insbesondere zur Einhaltung aller für den Datenschutz und die Datenverarbeitung geltenden Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet und wird die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen laufend überwachen. 
2) ComDAG / Andreas Garn wird die ihr im Rahmen des Einzelauftrags zur Verfügung gestellten bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers ausschließlich auf der Basis dieses Vertrages und zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben verwenden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung / Nutzung der Daten des Auftraggebers zu anderen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3) ComDAG / Andreas Garn hat durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen die Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies umfasst insbesondere den Schutz gegen unbefugte oder zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, technische Fehler, Fälschung, Diebstahl, widerrechtliche Verwendung, unbefugtes Ändern, Kopieren, Zugreifen und andere unbefugte Bearbeitungen. Auf Verlangen hat ComDAG / Andreas Garn die entsprechenden Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. ComDAG / Andreas Garn wird zur Löschung, Verarbeitung oder Archivierung bestimmte Datenträger auch während des Transports gegen unberechtigte Einsichtnahme und Verlust schützen.
4) ComDAG / Andreas Garn verpflichtet sich, den Auftraggeber über die übertragenen Aufgaben regelmäßig sowie im Falle der Identifizierung von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung unverzüglich zu informieren und die weitere Behandlung mit der ComDAG / Andreas Garn abzustimmen. 
5) Sämtliche vorgenannten Rechte und Pflichten bestehen nach Beendigung eines Einzelauftrags für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren fort, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Vertrag beendet wird. Relevante Unterlagen müssen ebenso lange weiterhin verfügbar bleiben.
 
§ 3 Daten an den Lizenzgeber weiterleiten
Die Kundendaten werden bei Bestellung eines Lizenzproduktes an den Lizenzgeber weitergegeben um eine ordnungsgemäße
Lizenzierung zu ermöglichen.
Der Lizenzgeber hat sich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und wird die übermittelten Daten nur im Rahmen der Lizensierung verwenden.
 
§ 4 Personenbezogene Daten
Soweit bei der Erbringung der in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen personenbezogene Daten durch ComDAG / Andreas Garn verarbeitet werden, erfolgt dies in Form der Auftragsdatenverarbeitung für den Auftraggeber gemäß § 11 BDSG.
 
§ 5 Verarbeitung der Daten
Bei der Verarbeitung von Daten, das heißt bei deren Speicherung, Änderung, Übermittlung, Sperrung und / oder Löschung, ist ComDAG / Andreas Garn gemäß § 11 BDSG verpflichtet, ausschließlich den Weisungen des Auftraggebers zu folgen. Weisungen bedürfen der Schriftform. Ohne entsprechende Weisungen darf ComDAG / Andreas Garn die ihr überlassenen Daten weder für eigene noch für Zwecke Dritter verarbeiten.
 
§ 6 Verantwortlichkeit
Für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -Nutzung gemäß den Vorschriften des BDSG, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und/oder den sonstigen einschlägigen Datenschutzbestimmungen sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Beteiligten ist allein ComDAG / Andreas Garn verantwortlich. 
 
§ 7 Störungen
ComDAG / Andreas Garn hat den Auftraggeber bei Störungen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung von Daten unverzüglich zu informieren. 
 
§ 8 Kontrolle
1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung der Bestimmungen des BDSG, des TKG und / oder sonstiger einschlägiger Datenschutzbestimmungen sowie der Datensicherungsmaßnahmen zu kontrollieren. Die Kontrollmaßnahmen dürfen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten in den Betriebsräumen des Auftragnehmers erfolgen. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die von dem Auftragnehmer geführten Unterlagen und Datenträger zu nehmen, soweit diese die von ComDAG / Andreas Garn und / oder von deren Auftraggeber übermittelten Daten betreffen. Die Kontrollmaßnahmen werden ausschließlich vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers vorgenommen. Sofern der Datenschutzbeauftragte bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Informationen über die ComDAG / Andreas Garn erhält, die über das zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Maß hinausgehen, ist er auch gegenüber dem Auftraggeber der ComDAG / Andreas Garn zur Geheimhaltung verpflichtet. 
2) Muss dem Auftragnehmer zu dem Zweck der Leistungserbringung außerhalb der Räume der ComDAG / Andreas Garn und / oder deren Auftraggeber Zugriff auf personenbezogene Daten oder schützenswerte Unternehmensdaten eingeräumt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, den notwendigen ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten jederzeit zu kontrollieren.
 
§ 9 Neue Anforderungen
Sollten neue gesetzliche Anforderungen eine Änderung dieser Datenschutz-bestimmungen erforderlich machen, so werden die Parteien sich unverzüglich in der Weise einigen, dass den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen wird.
 
§ 10 Rechte an den Daten
ComDAG / Andreas Garn erwirbt keine Rechte an dem Auftraggeber im Rahmen der Durchführung eines Einzelvertrags gespeicherten Daten, insbesondere den personenbezogenen Daten Dritter.
§ 11 Nutzung der Daten
ComDAG / Andreas Garn wird die personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG bzw. TKG, die sie im Zusammenhang mit ihrer Verarbeitung erlangt, ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Pflichten aus jeweiligen Einzelvertrag verarbeiten und nutzen.
§ 12 Mitarbeiter
ComDAG / Andreas Garn ist verpflichtet, ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, die im Mindestumfang dieser Vereinbarung auf das Datengeheimnis verpflichtet sind und deren Verpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für den Auftragnehmer unter diesem Projektvertrag fortbesteht.
§ 13 Herr der Daten
Der Auftraggeber bleibt sowohl im vertragsrechtlichen als auch im datenschutz-rechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftraggebers. Soweit diese Dritte zur Nutzung von Daten zulassen, wird der Auftraggeber für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen und ComDAG / Andreas Garn insoweit informieren. Die Herrschaft auch über diese Informationen und Daten, betreffend den Zugang Berechtigter bzw. die Verhinderung des Zugangs Unberechtigter, steht dem Auftraggeber jederzeit zu.
§ 14 Herausgabe der Daten
Als Alleinberechtigte hinsichtlich der Daten ist der Auftraggeber jederzeit während des Vertragsverhältnisses berechtigt, schriftlich die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen, insbesondere des zuletzt gezogenen Backups und verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 
§ 15 Ende der Nutzungsberechtigung
1) Im Fall der Beendigung der Vertragsbeziehung ist ComDAG / Andreas Garn nicht weiter berechtigt, die Daten zu nutzen. Sie werden in einem üblichen Format herausgeben. ComDAG / Andreas Garn wird die Löschung bei ihr verbleibender Kopien der Daten anschließend unverzüglich vornehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen in geeigneter Form nachweisen, soweit nicht der Löschung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. In diesem Fall gelten die in diesem Vertrag geregelten Einsichts- und Kontrollrechte fort.
2) Gleichgültig, aus welchem Grund das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien endet, steht der ComDAG / Andreas Garn kein Zurückbehaltungsrecht an den Daten oder Unterlagen zu.
§ 16 Datensicherheit
1) Soweit ComDAG / Andreas Garn als Auftragsdatenverarbeiter tätig ist, trägt sie nach § 11 BDSG für die ordnungsgemäße Durchführung der mit dem Auftraggeber vereinbarten und nach § 9 BDSG einschließlich der Anlagen zu § 9 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen Sorge. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers bezieht sich insbesondere auch auf die logische und physische Datensicherheit.
2) Die Parteien verpflichten sich, beim Einsatz von Software, deren Betrieb in ihren Verantwortungsbereich fällt, durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. den Einsatz hinreichend qualifizierten Personals oder die Einhaltung bestimmter Verfahren, für eine ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen. Sie verpflichten sich ferner, die anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung (GoD) zu beachten, geeignete Virenschutz-, Sicherungs- und Backupmaßnahmen zu treffen sowie sämtliche Maßnahmen in ihrer jeweiligen Leistungssphäre zu ergreifen, die zum Stand der Technik innerhalb des im vorliegenden Zusammenhang relevanten Teils der IT-Branche zu zurechnen sind.
3) Nicht mehr benötigtes Test- und Ausschussmaterial, das im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags anfällt und sich im Verfügungsbereich des Auftragnehmers befindet, wird unter Beachtung notwendiger Sicherungsmaßnahmen von dem Auftragnehmer vernichtet.
4) Die Parteien verpflichten sich, keinem Unbefugten die ihnen zur Nutzung der Systeme der anderen Partei zugeteilten Zugriffsberechtigungen einzuräumen oder auch nur bekannt zu geben.
5) Die Benutzung von Test-, Abnahme- und Produktionsdaten durch die ComDAG / Andreas Garn ist außerhalb der Maßgaben dieses Vertrages nicht zulässig. Zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit vereinbaren die Parteien die strikte Trennung von Test-, Abnahme- und Produktionsdaten. Soweit es sich um personenbezogene Daten nach dem BDSG handelt, dürfen Echtdaten nur nach Veränderung dergestalt, dass eine Zuordnung zu Personen oder bestimmbaren Personen nicht möglich ist, in Testumgebungen verwendet werden.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie 
hier finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

www.ec.europa.eu/consumers/odr
 
Datenschutzerklärung für die Auftragsdaten-Verarbeitung
 
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einhaltung der Datenschutzregelungen durch  ComDAG / Andreas Garn.
Die Auftragsdatenverarbeitung geschieht im Rahmen des Software-Lizenz-Kaufvertrages zwischen den Parteien.
 
§ 2 Grundsätze
1) ComDAG / Andreas Garn ist verpflichtet, die Vertraulichkeit von Daten des Auftraggebers zu wahren. Sie ist insbesondere zur Einhaltung aller für den Datenschutz und die Datenverarbeitung geltenden Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet und wird die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen laufend überwachen. 
2) ComDAG / Andreas Garn wird die ihr im Rahmen des Einzelauftrags zur Verfügung gestellten bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers ausschließlich auf der Basis dieses Vertrages und zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben verwenden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung / Nutzung der Daten des Auftraggebers zu anderen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3) ComDAG / Andreas Garn hat durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen die Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies umfasst insbesondere den Schutz gegen unbefugte oder zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, technische Fehler, Fälschung, Diebstahl, widerrechtliche Verwendung, unbefugtes Ändern, Kopieren, Zugreifen und andere unbefugte Bearbeitungen. Auf Verlangen hat ComDAG / Andreas Garn die entsprechenden Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. ComDAG / Andreas Garn wird zur Löschung, Verarbeitung oder Archivierung bestimmte Datenträger auch während des Transports gegen unberechtigte Einsichtnahme und Verlust schützen.
4) ComDAG / Andreas Garn verpflichtet sich, den Auftraggeber über die übertragenen Aufgaben regelmäßig sowie im Falle der Identifizierung von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung unverzüglich zu informieren und die weitere Behandlung mit der ComDAG / Andreas Garn abzustimmen. 
5) Sämtliche vorgenannten Rechte und Pflichten bestehen nach Beendigung eines Einzelauftrags für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren fort, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Vertrag beendet wird. Relevante Unterlagen müssen ebenso lange weiterhin verfügbar bleiben.
 
§ 3 Daten an den Lizenzgeber weiterleiten
Die Kundendaten werden bei Bestellung eines Lizenzproduktes an den Lizenzgeber weitergegeben um eine ordnungsgemäße
Lizenzierung zu ermöglichen.
Der Lizenzgeber hat sich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und wird die übermittelten Daten nur im Rahmen der Lizensierung verwenden.
 
§ 4 Personenbezogene Daten
Soweit bei der Erbringung der in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen personenbezogene Daten durch ComDAG / Andreas Garn verarbeitet werden, erfolgt dies in Form der Auftragsdatenverarbeitung für den Auftraggeber gemäß § 11 BDSG.
 
§ 5 Verarbeitung der Daten
Bei der Verarbeitung von Daten, das heißt bei deren Speicherung, Änderung, Übermittlung, Sperrung und / oder Löschung, ist ComDAG / Andreas Garn gemäß § 11 BDSG verpflichtet, ausschließlich den Weisungen des Auftraggebers zu folgen. Weisungen bedürfen der Schriftform. Ohne entsprechende Weisungen darf ComDAG / Andreas Garn die ihr überlassenen Daten weder für eigene noch für Zwecke Dritter verarbeiten.
 
§ 6 Verantwortlichkeit
Für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -Nutzung gemäß den Vorschriften des BDSG, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und/oder den sonstigen einschlägigen Datenschutzbestimmungen sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Beteiligten ist allein ComDAG / Andreas Garn verantwortlich. 
 
§ 7 Störungen
ComDAG / Andreas Garn hat den Auftraggeber bei Störungen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung von Daten unverzüglich zu informieren. 
 
§ 8 Kontrolle
1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung der Bestimmungen des BDSG, des TKG und / oder sonstiger einschlägiger Datenschutzbestimmungen sowie der Datensicherungsmaßnahmen zu kontrollieren. Die Kontrollmaßnahmen dürfen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten in den Betriebsräumen des Auftragnehmers erfolgen. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die von dem Auftragnehmer geführten Unterlagen und Datenträger zu nehmen, soweit diese die von ComDAG / Andreas Garn und / oder von deren Auftraggeber übermittelten Daten betreffen. Die Kontrollmaßnahmen werden ausschließlich vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers vorgenommen. Sofern der Datenschutzbeauftragte bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Informationen über die ComDAG / Andreas Garn erhält, die über das zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Maß hinausgehen, ist er auch gegenüber dem Auftraggeber der ComDAG / Andreas Garn zur Geheimhaltung verpflichtet. 
2) Muss dem Auftragnehmer zu dem Zweck der Leistungserbringung außerhalb der Räume der ComDAG / Andreas Garn und / oder deren Auftraggeber Zugriff auf personenbezogene Daten oder schützenswerte Unternehmensdaten eingeräumt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, den notwendigen ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten jederzeit zu kontrollieren.
 
§ 9 Neue Anforderungen
Sollten neue gesetzliche Anforderungen eine Änderung dieser Datenschutz-bestimmungen erforderlich machen, so werden die Parteien sich unverzüglich in der Weise einigen, dass den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen wird.
 
§ 10 Rechte an den Daten
ComDAG / Andreas Garn erwirbt keine Rechte an dem Auftraggeber im Rahmen der Durchführung eines Einzelvertrags gespeicherten Daten, insbesondere den personenbezogenen Daten Dritter.
§ 11 Nutzung der Daten
ComDAG / Andreas Garn wird die personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG bzw. TKG, die sie im Zusammenhang mit ihrer Verarbeitung erlangt, ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Pflichten aus jeweiligen Einzelvertrag verarbeiten und nutzen.
§ 12 Mitarbeiter
ComDAG / Andreas Garn ist verpflichtet, ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, die im Mindestumfang dieser Vereinbarung auf das Datengeheimnis verpflichtet sind und deren Verpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für den Auftragnehmer unter diesem Projektvertrag fortbesteht.
§ 13 Herr der Daten
Der Auftraggeber bleibt sowohl im vertragsrechtlichen als auch im datenschutz-rechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftraggebers. Soweit diese Dritte zur Nutzung von Daten zulassen, wird der Auftraggeber für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen und ComDAG / Andreas Garn insoweit informieren. Die Herrschaft auch über diese Informationen und Daten, betreffend den Zugang Berechtigter bzw. die Verhinderung des Zugangs Unberechtigter, steht dem Auftraggeber jederzeit zu.
§ 14 Herausgabe der Daten
Als Alleinberechtigte hinsichtlich der Daten ist der Auftraggeber jederzeit während des Vertragsverhältnisses berechtigt, schriftlich die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen, insbesondere des zuletzt gezogenen Backups und verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 
§ 15 Ende der Nutzungsberechtigung
1) Im Fall der Beendigung der Vertragsbeziehung ist ComDAG / Andreas Garn nicht weiter berechtigt, die Daten zu nutzen. Sie werden in einem üblichen Format herausgeben. ComDAG / Andreas Garn wird die Löschung bei ihr verbleibender Kopien der Daten anschließend unverzüglich vornehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen in geeigneter Form nachweisen, soweit nicht der Löschung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. In diesem Fall gelten die in diesem Vertrag geregelten Einsichts- und Kontrollrechte fort.
2) Gleichgültig, aus welchem Grund das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien endet, steht der ComDAG / Andreas Garn kein Zurückbehaltungsrecht an den Daten oder Unterlagen zu.
§ 16 Datensicherheit
1) Soweit ComDAG / Andreas Garn als Auftragsdatenverarbeiter tätig ist, trägt sie nach § 11 BDSG für die ordnungsgemäße Durchführung der mit dem Auftraggeber vereinbarten und nach § 9 BDSG einschließlich der Anlagen zu § 9 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen Sorge. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers bezieht sich insbesondere auch auf die logische und physische Datensicherheit.
2) Die Parteien verpflichten sich, beim Einsatz von Software, deren Betrieb in ihren Verantwortungsbereich fällt, durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. den Einsatz hinreichend qualifizierten Personals oder die Einhaltung bestimmter Verfahren, für eine ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen. Sie verpflichten sich ferner, die anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung (GoD) zu beachten, geeignete Virenschutz-, Sicherungs- und Backupmaßnahmen zu treffen sowie sämtliche Maßnahmen in ihrer jeweiligen Leistungssphäre zu ergreifen, die zum Stand der Technik innerhalb des im vorliegenden Zusammenhang relevanten Teils der IT-Branche zu zurechnen sind.
3) Nicht mehr benötigtes Test- und Ausschussmaterial, das im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags anfällt und sich im Verfügungsbereich des Auftragnehmers befindet, wird unter Beachtung notwendiger Sicherungsmaßnahmen von dem Auftragnehmer vernichtet.
4) Die Parteien verpflichten sich, keinem Unbefugten die ihnen zur Nutzung der Systeme der anderen Partei zugeteilten Zugriffsberechtigungen einzuräumen oder auch nur bekannt zu geben.
5) Die Benutzung von Test-, Abnahme- und Produktionsdaten durch die ComDAG / Andreas Garn ist außerhalb der Maßgaben dieses Vertrages nicht zulässig. Zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit vereinbaren die Parteien die strikte Trennung von Test-, Abnahme- und Produktionsdaten. Soweit es sich um personenbezogene Daten nach dem BDSG handelt, dürfen Echtdaten nur nach Veränderung dergestalt, dass eine Zuordnung zu Personen oder bestimmbaren Personen nicht möglich ist, in Testumgebungen verwendet werden.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie 
hier finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

www.ec.europa.eu/consumers/odr